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   BVerwG, 12.01.2022 - 8 C 8.21   

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BVerwG, 12.01.2022 - 8 C 8.21 (https://dejure.org/2022,3859)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2022 - 8 C 8.21 (https://dejure.org/2022,3859)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 8 C 8.21 (https://dejure.org/2022,3859)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2022 - 8 C 8.21
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 je m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2022 - 8 C 8.21
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 je m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Berufungsverwerfung ohne

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2022 - 8 C 8.21
    Dass damit entgegen dem oben dargelegten Maßstab eine Gehörsrüge begründet werden könnte, lässt sich auch dem von der Klägerin angeführten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - (BVerfGK 3, 274) nicht entnehmen.
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2022 - 8 C 8.21
    Eine solche liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 B 6.17

    Anforderungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2022 - 8 C 8.21
    Die vorsorglich von ihr geltend gemachte Verletzung ihres Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) kann ebenfalls nicht Gegenstand der Anhörungsrüge sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2017 - 8 B 6.17 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 17.08.2022 - 4 A 2197/20

    Klagemöglichkeit einer Hegegemeinschaft gegen die Schalenwildrichtlinie

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als Überraschungsurteil (§ 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 21.77 -, juris Rdnr. 11 m.w.N.; Urteil vom 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 -, juris Rdnr. 7; Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 62.82 -, juris Rdnr. 11, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 8 C 8.21 -, juris Rdnr. 9).
  • VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21

    Klagemöglichkeit einer Hegegemeinschaft gegen die Schalenwildrichtlinie

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als Überraschungsurteil (§ 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 21.77 -, juris Rdnr. 11 m.w.N.; Urteil vom 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 -, juris Rdnr. 7; Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 62.82 -, juris Rdnr. 11, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 8 C 8.21 -, juris Rdnr. 9).
  • VGH Hessen, 31.03.2022 - 9 B 214/21

    Darlegungsanforderungen im Anhörungsrügeverfahren

    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.4.2020, Az. 1 BvR 2326/19, Rn. 11 und vom 1.2.1978, Az. 1 BvR 426/77 Rn. 16; BVerwG, Beschlüsse vom 10.2.2022, Az. 1 B 18.22, Rn. 2 und vom 12.1.2022, Az. 8 C 8.21, Rn. 2; jeweils juris).
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